Betrugs- und Korruptionsbekämpfung
Betrugs- und Korruptionsbekämpfung
- AXA Investment Managers Schweiz AG (Teil der BNP Paribas Gruppe) hat die Fraud Control and Anti-Bribery Policy sowie den AXA IM Anti-Bribery and Corruption Standard der AXA Investment Managers (Teil der BNP Paribas Gruppe) ("AXA IM") übernommen. Dazu gehört auch ein Whistleblowing-Prozess, der regelt, welche Stellen bei entsprechendem Fehlverhalten informiert werden können.
Diese Richtlininen/Standards gelten für alle Unternehmenseinheiten der AXA IM und stellen einen Mindeststandard dar. Sie gelten für alle Mitarbeitenden und Vertragspartner der AXA IM sowie für alle weiteren Dritten, welche im Namen von AXA IM handeln.
Die Richtlinien sollen:
- Die AXA IM unterstützen in ihrem Bestreben, bei der Geschäftstätigkeit geltendes Recht betreffend Bestechung, Korruption und Betrug einzuhalten
- Gewährleisten, dass Geschäfte nicht aufgrund persönlicher finanzieller (oder anderer) Anreize abgeschlossen und dass die Interessen der Kunden weder direkt noch indirekt gefährdet werden
- Interessenkonflikte oder den Anschein solcher verhindern
- Durch betrügerische Handlungen verursachte Verluste für AXA IM, ihre Geschäftspartner und/oder Kunden verhindern
AXA IM verbietet jegliches Anbieten, Verteilen, Verlangen, Erhalten, Ermöglichen oder Erlauben von Bestechungs- und/oder Schmiergeldern oder jeder anderen Art von illegalem Anreiz im Geschäftsverkehr. Unter Bestechung versteht man jeden finanziellen oder nicht finanziellen Vorteil, der dazu gedacht ist, eine Person zu unangemessener Unterstützung unter Verletzung ihrer Pflichten zu verleiten oder der jemanden auf andere Weise beeinflussen soll – immer mit dem Ziel, auf unlauterem Wege Geschäfte abzuschliessen oder Vorteile im Geschäftsverkehr zu erlangen/zu behalten. Unternehmenseinheiten der AXA IM dürfen keine Geschäfte vergeben oder anstreben bzw. spezifische Geschäftsverpflichtungen eingehen, die auf unangemessenen persönlichen Interessen beruhen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Geschäfte basierend auf den Eigenschaften angebotener Produkte und Dienstleistungen zu tätigen und nicht aufgrund von Faktoren, von denen sie oder Kunden in unangemessener Weise profitieren.
AXA IM verbietet jegliche betrügerische Handlung. Betrug wird definiert als bewusste Handlung oder Unterlassung mit dem Ziel eines Verlusts für AXA Investment Managers, deren Geschäftspartner und/oder Kunden oder eines Gewinns für den Täter. Damit ein Verhalten als Betrug qualifiziert wird, muss es mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Es werden falsche Tatsachen vorgespiegelt oder unwahre Angaben gemacht.
- Informationen werden unterdrückt.
- Eine Position wird missbraucht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Richtlinien werden von AXA IM als ernsthafte Angelegenheit behandelt und können zu Disziplinar- und/oder Strafverfahren führen.
Mitarbeitende, Vertragspartner, Lieferanten und Geschäftspartner von AXA IM, welche von Vorgängen des Betrugs oder der Bestechung erfahren oder solche vermuten, sind angehalten, diese dem lokalen Head of Compliance unter ZRHIM-IOC@axa-im.com oder dem Chief Fraud Control Officer unter whistleblowing@axa-im.com zu melden.
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