
Was ist SFDR?
Was ist SFDR?
Vier wichtige Fragen zu den neuen SFDR-Nachhaltigkeitsvorschriften der EU.
Die SFDR-Regeln - die dieses Jahr in Kraft treten - geben Vermögensverwaltern wie AXA IM eine Vorlage für die Berichterstattung darüber, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene behandelt werden. Dies dürfte den Kunden einen einfacheren Vergleich ermöglichen, wie Vermögensverwalter mit wichtigen Nachhaltigkeitsthemen wie dem Klimawandel umgehen.
Die Vermögensverwalter werden den Grad der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten transparenter machen, damit diese verglichen werden können. Dies beinhaltet:
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, einschliesslich des Risikos einer Wertminderung der zugrunde liegenden Vermögenswerte aufgrund ökologischer oder sozialer Ereignisse.
- Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren; dies sind die negativen Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie auf die Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, die sich aus einer Anlageentscheidung ergeben.
- Nachhaltige Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen. Dazu gehören auch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die nach der EU-Steuerregelung förderfähig sind.
Welche Produkte sind betroffen?
Die SFDR-Vorschriften betreffen alle von EU-Einrichtungen verwalteten Produkte. Sie wirken sich stärker auf jene Strategien aus, die ESG-Kriterien als Teil des Portfolioentscheidungsprozesses anwenden wollen.
Es gibt drei verschiedene Kategorien, die durch den Namen des Teils der SFDR-Verordnung bekannt sind, der jeweils gilt:
- Artikel 6: Produkte nach Artikel 6 sind solche, die nur Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und berücksichtigen.
- Artikel 8: Produkte nach Artikel 8 gelten als solche, die ökologische und soziale Merkmale fördern und ESG-Kriterien als Teil des Anlageprozesses berücksichtigen.
- Artikel 9: Produkte nach Artikel 9 verfolgen ein nachhaltiges Ziel und zielen daher neben den finanziellen Renditezielen auch auf spezifische Nachhaltigkeitsergebnisse ab - entweder ökologisch oder sozial. Sie streben an, negative Auswirkungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange so weit wie möglich zu reduzieren und die Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung in die Anlageentscheidungen einzubeziehen.
Dank der SFDR können Vermögensverwalter nun angeben, welcher Prozentsatz ihres verwalteten Vermögens unter Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 fällt.
Welche Art von Informationen wird veröffentlicht?
Alle Produkte werden nach den neuen Vorschriften in irgendeiner Form offengelegt werden müssen. Selbst Strategien, die keine ESG-Integration geltend machen, müssen den Kunden beschreiben, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Entscheidungsfindung einfliessen und wie sich diese Risiken auf die finanziellen Ergebnisse auswirken könnten (Artikel-6-Produkte).
Für Produkte, die unter Artikel 8 oder Artikel 9 fallen, gelten detailliertere Anforderungen. Vermögensverwalter müssen veröffentlichen:
- Wie die Anlagestrategie die ESG-Merkmale oder das nachhaltige Ziel berücksichtigt, auch im Hinblick auf die geplante Vermögensaufteilung.
- Einzelheiten zum ESG-Ziel/zu den ESG-Zielen und eine Aufschlüsselung der verschiedenen Anlagekategorien.
- Angaben dazu, wie negative Auswirkungen quantifiziert und angegangen werden und wie Beteiligungen, die den Nachhaltigkeitszielen schaden könnten, ausgesondert werden.
- Eine Liste der anwendbaren Nachhaltigkeitsindikatoren.
- Informationen darüber, wie der Einsatz von Derivaten mit den ESG-Zielen des Produkts vereinbar ist.
Gibt es weitere Änderungen?
Eine weitere Offenlegungsvorschrift der SFDR sieht vor, dass grössere Vermögensverwaltungsgesellschaften auf ihren Websites die potenziellen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen aller ihrer Beteiligungen sowie Einzelheiten über die Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung veröffentlichen.
Auch hier sehen die neuen Vorschriften einheitliche Vorlagen vor, die alle betroffenen Firmen befolgen müssen. Insgesamt gibt es 18 obligatorische Punkte, die von den Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, umfangreiche Offenlegungen verlangen.
Warum ist das jetzt passiert?
Das Wachstum der Branche für verantwortungsbewusstes Investieren hat sich in den letzten Jahren beschleunigt, und mit ihm ist auch die Menge an messbaren und überprüfbaren Daten gestiegen. Das bedeutet, dass es jetzt möglich ist, ESG-Ergebnisse viel effektiver als früher zu quantifizieren und zu vergleichen. Die Einführung der SFDR-Regeln spiegelt diese ermutigende Entwicklung wider, aber auch die zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeit als Priorität auf Regierungsebene. Die SFDR ist Teil eines umfassenderen Bestrebens der Europäischen Union, die Kapitalallokation auf nachhaltigere Geschäftsmodelle auszurichten. Ganz allgemein ist dies Teil eines globalen Trends, zu dem auch Verpflichtungen gehören, wie sie im Rahmen des Pariser Abkommens zum Klimawandel eingegangen wurden.
Nachhaltiger Investmentansatz
Nachhaltiger Investmentansatz
Im folgenden Dokument wird die Methode vorgestellt, die AXA IM Core bei traditionellen Vermögenswerten anwendet, um einen Emittenten als nachhaltig im Sinne der SFDR für Finanzprodukte der Artikel 8 und 9 zu qualifizieren, wie in Artikel 2 (17) der SFDR gefordert.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
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